Kappungsgrenze 2025

15 % oder 20 % — wie viel darf Ihr Vermieter die Miete erhöhen?
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Kostenlos prüfen | 599+ Städte mit 15%-Grenze | Aktuell 2025
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15%
Angespannter
Wohnungsmarkt
20%
Standard
bundesweit

Was ist die Kappungsgrenze?

Die Kappungsgrenze schützt Mieter vor übermäßigen Mieterhöhungen bei laufenden Mietverträgen. Sie begrenzt, wie stark die Miete innerhalb von 3 Jahren angehoben werden darf — unabhängig davon, wie weit sie noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Wichtig: Die Kappungsgrenze gilt nur bei bestehenden Mietverhältnissen. Bei Neuvermietungen greift stattdessen die Mietpreisbremse. Ausnahmen gelten außerdem für Staffel- und Indexmietverträge sowie für Modernisierungserhöhungen nach § 559 BGB.

15%

Angespannter Wohnungsmarkt

Max. 15 % Erhöhung innerhalb von 3 Jahren — gilt in Gemeinden, die per Landesverordnung ausgewiesen wurden.

599 Städte & Gemeinden betroffen
20%

Standard bundesweit

Max. 20 % Erhöhung innerhalb von 3 Jahren — gilt in allen Gemeinden ohne besondere Ausweisung.

Gilt in der Mehrheit der deutschen Städte
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Wie viel Mieterhöhung ist bei Ihnen zulässig?

Geben Sie aktuelle Miete, letzte Erhöhung und Ort ein — der Rechner zeigt den exakten zulässigen Erhöhungsbetrag unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze und des lokalen Mietspiegels.

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§ 558 BGB
Rechtsgrundlage
3 Jahre
Betrachtungszeitraum
15% / 20%
Grenzen
10.000+
Städte geprüft

Kappungsgrenze nach Bundesland

Grün = alle Städte 20% · Amber = enthält Städte mit 15%-Grenze

Kappungsgrenze für beliebte Städte

15% Angespannter Wohnungsmarkt   20% Standard

Kappungsgrenze für alle deutschen Städte

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Kappungsgrenze — FAQ

Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen. Vermieter dürfen die Miete innerhalb von 3 Jahren maximal um 20 % erhöhen — in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15 %. Grundlage ist § 558 Abs. 3 BGB.

Die 15%-Grenze gilt in Gemeinden, die von der jeweiligen Landesregierung per Verordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen wurden. Aktuell betrifft das 599 Städte und Gemeinden in Deutschland, vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.

Die Kappungsgrenze bezieht sich auf den 3-Jahres-Zeitraum vor der Mieterhöhung. Beispiel: Aktuelle Miete 1.000 €, letzte Erhöhung vor 3 Jahren auf 900 €. Steigerung seitdem: 100 € = 11,1 %. Bei 15%-Grenze wäre noch eine Erhöhung auf max. 1.035 € (900 € × 1,15) zulässig — also noch +35 €. Unser Rechner ermittelt den exakten Betrag für Ihren Fall.

Nein. Die Kappungsgrenze gilt ausschließlich bei bestehenden Mietverhältnissen. Bei Neuvermietungen greift stattdessen die Mietpreisbremse (§ 556d BGB), die in vielen Städten den Anfangspreis auf max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Eine Mieterhöhung über die Kappungsgrenze hinaus ist unwirksam, soweit sie die Grenze überschreitet. Mieter können den überhöhten Teil verweigern. Der Vermieter muss die Erhöhung auf den zulässigen Betrag korrigieren.

Bayern (208 Gemeinden), Baden-Württemberg (89), Hessen (49), Brandenburg (19), Niedersachsen (18), Nordrhein-Westfalen (18) sowie einzelne Städte in Berlin, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen. Schleswig-Holstein, Saarland und Sachsen-Anhalt haben keine 15%-Gebiete ausgewiesen.

Ja. Die Kappungsgrenze gilt nicht bei: Mieterhöhungen nach Modernisierung (§ 559 BGB), vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sowie bei Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde (Neubauten).

Geben Sie Ihre Stadt in der Stadtliste oben ein oder nutzen Sie den kostenlosen Mieterhöhungs-Rechner auf Miet-Check.de. Der Rechner berücksichtigt automatisch die korrekte Kappungsgrenze für Ihren Ort und zeigt den maximal zulässigen Erhöhungsbetrag.

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