Kostenloses Mietkautionskonto
Rechtssicher nach § 551 BGB — komplett digital, ohne Gebühren & in wenigen Minuten eingerichtet.
Ideal für Vermieter, die es unkompliziert und rechtssicher mögen.
Das digitale kostenlose Mietkautionskonto für Vermieter
Eröffnen Sie jetzt Ihr kostenloses Mietkautionskonto — ganz ohne Papierkram und bürokratischen Aufwand, komplett digital. Ideal für private Vermieter, die es unkompliziert und rechtssicher mögen.
- Kostenlose Kontoeröffnung
- Rechtssicher nach § 551 BGB
- Schnell eingerichtet – sofort startklar
Einfach, sicher, effizient
Kostenfrei & transparent
Die Einrichtung des Mietkautionskontos ist komplett kostenlos. Keine Kontoführungsgebühren, keine versteckten Kosten – so sparen Sie bis zu 75 € im Vergleich zu anderen Anbietern.
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Für alle Mietverhältnisse
Ob Sie ein neues Mietverhältnis starten oder ein bestehendes Kautionskonto digital umziehen möchten – unser Konto passt sich flexibel Ihren Bedürfnissen an.
Konto einrichten
Partner SmartMiete
Mit unserem Partner SmartMiete bieten wir eine moderne Lösung für die sichere Verwaltung von Mietkautionen. Das Guthaben wird getrennt vom Privatvermögen verwahrt.
Mehr erfahrenSo richten Sie Ihr Mietkautionskonto ein
Konto eröffnen
In wenigen Minuten digital und gesetzeskonform einrichten – getrennt vom Privatvermögen des Vermieters.
Kaution einzahlen
Flexibel durch Mieter oder Vermieter – ganz wie es vereinbart wurde.
Sicher verwahrt & verzinst
Das Guthaben bleibt zweckgebunden und wird unter strenger Aufsicht sicher verwahrt.
Rückzahlung am Mietende
Nach Verifizierung kann der Vermieter die Auszahlung veranlassen und die Kaution vertragsgemäß erstatten.
Alles zur Mietkaution — § 551 BGB
Was Vermieter und Mieter über die Mietkaution wissen müssen
Definition & Zweck
Die Mietkaution (Mietsicherheit) dient dem Vermieter als Absicherung gegen Ansprüche aus dem Mietverhältnis, wie z.B. Schäden an der Wohnung, unterlassene Schönheitsreparaturen oder rückständige Mietzahlungen. Sie ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber in fast allen Mietverträgen vereinbart.
Höhe & Ratenzahlung
Laut § 551 BGB darf die Mietsicherheit höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden monatlichen Kaltmiete betragen. Mieter haben das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Anlagepflicht des Vermieters
Vermieter sind verpflichtet, die erhaltene Barkaution getrennt von ihrem eigenen Vermögen anzulegen. Dies muss bei einem Kreditinstitut zu den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz erfolgen. Unser kostenloses Mietkautionskonto erfüllt diese Anforderung automatisch.
Rückzahlung & Fristen
Nach Ende des Mietverhältnisses und erfolgreicher Rückgabe der Wohnung muss der Vermieter die Kaution abrechnen. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, die Rechtsprechung billigt dem Vermieter jedoch oft eine Prüfungsfrist von 3 bis 6 Monaten zu, um etwaige Ansprüche zu klären.
Mietkaution im Gewerbemietrecht
Im Gegensatz zur Wohnraummiete ist die Kautionshöhe bei Gewerberäumen nicht gesetzlich begrenzt und frei verhandelbar. Auch die Ratenzahlung ist kein gesetzliches Recht, sondern Verhandlungssache. Unser Konto eignet sich jedoch auch für die insolvenzfeste Anlage von Gewerbekautionen.
Häufige Fehler vermeiden
Der häufigste Fehler von Vermietern ist die Nicht-Anlage der Kaution ("Vermischung" mit Privatvermögen). Dies ist rechtswidrig und kann im Insolvenzfall zum Verlust für den Mieter führen. Nutzen Sie daher immer ein separates Treuhandkonto wie unser kostenloses Mietkautionskonto.
Alternativen zur Barkaution
Neben der klassischen Überweisung gibt es Alternativen wie das Kautionssparbuch, Bankbürgschaften oder Mietkautionsversicherungen. Diese können die Liquidität des Mieters beim Umzug schonen. Unser digitales Konto eignet sich hervorragend für die klassische und sicherste Variante: die verzinsliche Anlage der Geldsumme.